Webinar | Data Deep Dive: Training von KI-Systemen und der Einsatz von KI-Systemen im HR-Bereich

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Wir setzen unseren regulären Data Deep Dive fort und widmen uns im nächsten Webinar am 1. Oktober 2026 einem KI-Verordnungs-/DSGVO-Mashup: Es geht um das Training von KI-Systemen sowie arbeitnehmerbezogene KI-Systeme nach KI-Verordnung und DSGVO. Sie erwarten praxisnahe Einblicke und Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen.

Seien Sie dabei, wenn es wieder heißt: „Putting Data Law into Practice“!
 

Diese Inhalte erwarten Sie:

Training von KI-Systemen nach KI-VO und DSGVO

Die KI-VO regelt, wie das Training von Hochrisiko-KI-Systemen aus produktsicherheitsrechtlicher Sicht ausgestaltet sein muss: Anforderungen an Datenqualität und -governance, Prüfung auf trainingsbedingte Schwachstellen sowie Vorgaben zur technischen Dokumentation. Veränderungen eines KI-Systems – etwa durch Nachtraining – können Verantwortlichkeiten und Pflichten von Anbietern und Betreibern neu ordnen. Werden beim KI-Training personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend die DSGVO. Genau hier setzen die Omnibus-Vorhaben an: Der KI-Omnibus ermöglicht ausdrücklich die Verarbeitung personenbezogener Daten für Bias-Tests und -Reduzierung; der Digital-Omnibus-Entwurf sieht weitere Anpassungen der DSGVO für das KI-Training vor, auch jenseits des Bias-Kontextes.

Timo Bosman erläutert, welche Anforderungen für das Training von KI-Systemen nach KI-VO und DSGVO gelten, welche neuen Lösungsräume die Omnibus-Änderungen eröffnen und worauf Unternehmen besonders achten müssen, wenn sie bestehende KI-Systeme durch Nachtraining oder vergleichbare Methoden weiterentwickeln möchten.

Strategische Überlegungen zur Erfüllung der Betreiberpflichten eines Hochrisiko-KI-Systems im HR-Bereich

Aktuell schalten praktisch alle HR-Softwareanbieter KI-Module frei, die als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der KI-VO zu klassifizieren sind. Das Problem: Viele Anbieter wollen das nicht wahrhaben. Technische Dokumentationen fehlen, Compliance-Zusagen bleiben vage, und welche Pflichten der Anbieter als solcher übernimmt, lassen Standardverträge bewusst offen. Hinzu kommt die Verarbeitung sensibler Beschäftigtendaten, die aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein weiteres Risiko darstellt. Unternehmen, die solche Hochrisiko-KI-Systeme im HR-Bereich einsetzen, müssen bei dieser unklaren Lage Entscheidungen zum Einsatz der KI-Systeme treffen. Was also tun? Die Antwort erfordert strategische Überlegungen, insbesondere durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung.

Hanna Meyer und Benedikt Siebelmann geben einen strukturierten Überblick über die Klassifizierungsmaßstäbe der KI-VO und beleuchten sowohl die strategischen Überlegungen, die Unternehmen bei der Entscheidung über den Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen im HR-Bereich anstellen sollten als auch konkrete Vertragsklauseln, die es gegenüber Anbietern durchzusetzen gilt, damit Unternehmen ihre Pflichten als Betreiber rechtssicher erfüllen und datenschutzrechtliche Risiken beim Einsatz dieser KI-Systeme vertraglich absichern können.

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Termin
Datum: 1 Oktober 2026
Uhrzeit: 8:30–9:30 Uhr
Art des Events: Online