Planungsvorschriften sind komplex, von politischem Willen abhängig und häufig im Widerspruch zu den Interessen der Unternehmen. Immobilien- und Infrastrukturprojekte werden durch Aufsichtsrecht und entsprechende Verfahren sowie Umweltcompliance eingeschränkt. Wir beraten bei bedeutenden Infrastrukturprojekten, z. B. in der Energieproduktion, bei Vekehr und Logistik, Freizeitanlagen, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Groß- und Einzelhandelsprojekte. Dabei begleiten wir unsere Mandanten auch in umweltrechtlichen Fragen.

Unser erfahrenes Team führt Sie sicher durch die kontinuierliche sich ändernde Welt der Aufsichtsregime. Unsere Spezialisten vereinen rechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis. Sie kennen die politischen und gesetzgeberischen Besonderheiten und berücksichtigen diese bei der Erarbeitung einer Strategie für das jeweilige Projekt. Wir beraten von den ersten Planungsüberlegungen und dem Projektmanagement über komplexe Verträge und Verhandlungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

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