Dr. Robert Oppenheim gehört zu den führendsten Rechtsanwälten im Kapitalmarktrecht für digitale Geschäftsmodelle. Er berät FinTechs, Startups und „klassische“ Finanzdienstleister bzw. Kreditinstitute in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen für häufig innovative Finanzprodukte oder digitale Vertriebswege.

Robert berät unsere Mandanten aus dem Finanzdienstleistungssektor in allen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst Erlaubnisverfahren bei der BaFin zur Erbringung von Finanzdiensteistungen (KWG, WpIG, KAGB) sowie Prospektbilligungsverfahren oder Gestattungsverfahren z. B. Wertpapier-Informationsblättern auch für Blockchain basierte Anlageprodukte. Er hat u. a. den ersten in Deutschland von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt für einen Security Token rechtlich begleitet. Auch das erste Kryptowertpapier nach dem eWpG hat Robert Oppenheim rechtlich begleitet.

Zu seinen weiteren Schwerpunkten gehören Crowdfunding, Crowddonating, Robo Advisor und Distributed Ledger Technologien wie die Blockchain Technologie.

Robert ist Autor u. a. im Rechtshandbuch Robo Advice, herausgegeben von Linardatos im Verlag C.H.BECK.

Osborne Clarke gehört 2023 laut WirtschaftsWoche erneut zu den „Renommiertesten Kanzleien für Bank- und Finanzrecht“. Zudem zeichnete die Wirtschaftszeitschrift Robert als TOP Anwalt 2023 für Bank- und Finanzrecht aus.

Helping you succeed in tomorrow's world

Die Digitalisierung ist für die Finanzindustrie Chance und Herausforderung zugleich. Weltweit gibt es mehr Menschen als je zuvor, die das Internet und ein Mobiltelefon nutzen. Kundenansprache findet nicht mehr (ausschließlich) in der Bankfiliale statt, sondern online. Dies erfordert auch, dass das Investieren in Anlageprodukte oder die Kreditbeantragung digital (i.d.R. sogar per App) möglich sein sollte, und das häufig in wenigen Schritten. Meine Beratung bezieht sich daher nicht nur auf die rechtlichen Anforderungen solcher digitalen Vertriebsstrecken, sondern auch auf die sog. Customer Journey.

Die Blockchain Technologie ermöglicht dabei neue innovative Anlageprodukte. Diese Innovationskraft hat auch der Gesetzgeber erkannt und das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) geschaffen und erstmals auch die Ausgabe von Kryptowertpapieren und Kryptofondsanteilen gesetzlich verankert. Ich unterstütze Mandanten bei diesen schnellen gesetzlichen und technologischen Veränderungen den Durchblick zu behalten.

Zinsbaustein

EU-Crowdfunding-Erlaubnis: Zinsbaustein erlangt mit Osborne Clarke Lizenz als EU-Schwarmfinanzierungsdienstleister. Lesen Sie hier mehr.

Klima Energy Transition Fund

Osborne Clarke berät Klima Energy Transition Fund bei Series-B-Finanzierungsrunde der digitalen Energiehandelsplattform Enmacc, lese Sie hier mehr

Upvest

Dr. Robert Oppenheim und Eric Romba von Osborne Clarke beraten Upvest bei Wertpapierhandelsbanklizenzen, lesen Sie hier mehr

HANSAINVEST

Osborne Clarke berät HANSAINVEST bei Umsetzung von Spezial-AIF für Kryptowerte-Investments, lesen Sie hier mehr

Hauck Aufhäuser Lampe

Osborne Clarke berät Hauck Aufhäuser Lampe bei Lizenzierung von Krypto-KVG, lesen Sie hier mehr

Upvest GmbH

Beantragung einer Erlaubnis für die Kryptoverwahrung 

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

Rechtliche Begleitung diverser Geschäftsmodelle für Plattformen zum Erwerb von Kryptowerten im Rahmen der Finanzkommission sowie der Umsetzung eines Stablecoin Projekts 

Nuri GmbH

Beratung zur Entwicklung eines Decentralized Finance-Modells (DeFi) auf Basis von Bitcoin in Kooperation mit dem Crypto-Lender Celsius

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