Arbeitsrecht

„Zwei Wochen Vaterschutz“ – Das geplante Familienstartzeitgesetz ab 2024

Veröffentlicht am 4th Dez 2023

Die Einführung von zwei Wochen bezahlter Partnerfreistellung nach Geburt eines Kindes ist nun für „Anfang 2024“ geplant – nachdem die EU-Kommission im September 2022 bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht erfolgter Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie eingeleitet hatte.
Das Familienministerium hat dazu im März 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, der dem zweiten, nicht gebärenden, Elternteil nach der Geburt eine zehntägige bezahlte Freistellung ermöglichen soll. Diese Familienstartzeit soll einen Schutz- und Schonraum während der ersten Tage nach der Geburt schaffen und zugleich Impulse für die partnerschaftliche Aufgabenteilung in Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen.

Close up of a person's feet walking on a moving walkway

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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