Mobility and Infrastructure

Volkswagen erhält in Deutschland eine Geldstrafe von EUR 1,1 Mio. wegen GDPR-Verstößen bei Testwagen

Veröffentlicht am 26th Jul 2022

Die Datenschutzexperten von Osborne Clarke kommentieren die Geldbuße, die die Aufsichtsbehörde eines Bundesstaates gegen einen Automobilhersteller wegen grenzüberschreitender Verstöße verhängt hat 

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Die niedersächsische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass das Testfahrzeug von Volkswagen für neue Fahrerassistenzsysteme gegen vier Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

Das Testfahrzeug mit Kameras und Sensoren zur Messung des Verkehrs und zur Durchführung von Fehleranalysen zur Entwicklung des Systems wurde 2019 von der Polizei in Österreich angehalten.

Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die Beschilderung des Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß auf die Datenverarbeitung hinwies, die betroffenen Personen nicht darüber informiert wurden, wer die Verarbeitung vornimmt und wie sie ihre Rechte ausüben können, und dass es keinen Verarbeitungsvertrag und keine Datenschutz-Folgenabschätzung gab. 

Kommentar von Osborne Clarke

Marc Störing, Partner bei Osborne Clarke in Köln, ist jedoch der Ansicht, dass die Entscheidung positiv für Fahrerassistenz-Tests und die Unterrichtung der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung ist.

Neil Weaver, Associate bei Osborne Clarke in Köln, warnt davor, dass, obwohl die Nichteinhaltung der Vorschriften im Vergleich zu anderen möglichen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung gering erscheinen mag, große Unternehmen mit sehr hohen Geldbußen belegt werden können.

Marc Störing und Neil Weaver kommentierten die Entscheidung auch in einem aktuellen Artikel der Global Data Review (Paywall).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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