Arbeitsrecht

Grundsatzurteil: Volle Kurzarbeit verringert den Urlaubsanspruch

Veröffentlicht am 3rd Dez 2021

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde in vielen Unternehmen Kurzarbeit eingeführt. Nicht selten ist es dabei zu einer vollständigen Befreiung von der Arbeitspflicht (sog. „Kurzarbeit Null“) gekommen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 2021 (9 AZR 225/11) darf dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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