Webinar | GDPR Deep Dives - Putting Data Protection Into Practice

LfD Niedersachsen zu werblichen Datenanalysen und EuGH zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten

Nach der Sommerpause möchten wir Sie zum nächsten Webinar der GDPR Deep Dives Serie am 8. September 2022 um 8:30 Uhr einladen. Auch dieses Mal gilt unser Augenmerk praxisrelevanten Themen aus dem Bereich Datenschutz und DSGVO und deren Umsetzung im Unternehmen; getreu unserem Motto – „Putting Data Protection into Practice!“. Dabei widmen wir uns gleich zwei sehr praxisrelevanten Entscheidungen der letzten Wochen und ihren Implikationen für Unternehmen:

Zunächst wird Dr. Jens Schefzig analysieren, welcher datenschutzrechtliche Spielraum bei Profilbildungen zu Werbezwecken verbleibt:

„Das Ende von Analysen für Werbezwecke ohne Einwilligung?“

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat jüngst pressewirksam 900.000 Euro Bußgeld (Pressemitteilung) gegen ein Kreditinstitut wegen gewisser Analysen von Kundendaten auf Grundlage einer Interessenabwägung verhängt. Derartige Analysen finden aber bei einer großen Zahl von Unternehmen statt.  Dr. Jens Schefzig erläutert die Entscheidung und ihre Konsequenzen. Er gibt insbesondere Empfehlungen dazu, wie Unternehmen die Entscheidung bei ihren eigenen Datenverarbeitungen berücksichtigen sollten.

Anschließend wird Christian von Bühler die neue EuGH Entscheidung zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Urteil) aufbereiten:

„Art. 9 DSGVO – ein neuer Stolperstein auch bei vermeintlich unkritischen Datenverarbeitungen?“

Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 1.8.2022 den Anwendungsbereich von Art. 9 DSGVO sehr weit gezogen. Die Richter meinen, dass Daten, aus denen allein durch Kombination oder Ableitung auf Eigenschaften im Sinne von Art. 9 DSGVO geschlossen werden kann, bereits zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten zählen. Im Urteil war das schlicht der Name des Ehegatten / Lebensgefährten. Das wirft zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit marktüblicher Datenverarbeitungen auf. Christian von Bühler zeigt den verbleibenden Argumentationsspielraum für die Nichtanwendung der Verarbeitungsrestriktionen nach Art. 9 DSGVO auf. Dabei geht er auch auf risikominimierende Maßnahmen anhand einzelner Use Cases ein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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08:30 - 09:30 CEST