Christian von Bühler ist Experte für Regulierung und Governance von Künstlicher Intelligenz (KI) sowie für deutsches und europäisches Datenschutzrecht, mit starkem HR‑Fokus. Er begleitet Mandanten entlang des gesamten Lebenszyklus der digitalen Transformation: von der Einführung und Skalierung digitaler Tools und KI‑Systeme über die Gestaltung rechtskonformer Online‑Marketing‑Strategien bis hin zum Schutz von Beschäftigtendaten – stets mit dem Ziel, verantwortungsvolle Innovation zu ermöglichen. 

Sein Schwerpunkt liegt im Aufbau und der Optimierung pragmatischer Compliance-Strukturen nach der DSGVO und der KI‑Verordnung, vor allem im Technologie-, Transport- und Energiesektor. Zudem ist er auf DSGVO‑Zertifizierung spezialisiert und als Europrivacy-Berater qualifiziert – dem nach Art. 42 DSGVO zugelassenen, umfassenden Zertifizierungsmechanismus.

Im HR‑Kontext berät er regelmäßig zur Einführung von Workplace‑ und HR‑Technologien, einschließlich der Verhandlung umfassender Rahmenbetriebsvereinbarungen mit Betriebsräten. Er verfügt zudem über breite Erfahrung im Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland.

Christian studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Während seines Referendariats arbeitete er für die Deutsch‑Amerikanische Handelskammer in New York City und für Osborne Clarke in den Büros Köln und Thames Valley (UK).

Er ist Mitglied der Deutsch‑Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV).
 

Herr Störing und Herr von Bühler sind zwei herausragende Anwälte, mit dem Gespür für die Erfordernisse eines weltweit agierenden Unternehmens. Sie entwickeln pragmatische Lösungen und denken stets mit, was die Arbeit mit Ihnen zu einer wirklichen Freude macht.

The Legal 500

Helping you succeed in tomorrow's world

Mit dem Inkrafttreten der DSGVO waren wenige globale Player gut vorbereitet; viele Unternehmen mussten grundlegende Datenschutz-Compliance im Parforceritt aufbauen. Mit Blick auf die KI‑Verordnung droht sich dieses Muster zu wiederholen. Als Teil eines spezialisierten Teams unterstütze ich Mandanten dabei, von reaktiven Ad‑hoc‑Lösungen zu einer belastbaren, risikobasierten Governance zu wechseln, die Innovation ermöglicht. 

Mit meinem Schwerpunkt auf Datenschutz und KI-Regulierung unterstütze ich bei Aufbau und Aufrechterhaltung nachhaltiger Compliance-Strukturen, während sich Rechtslage und Technologien weiterentwickeln.

Nur wer Risiken versteht, sie frühzeitig erkennt und richtig bewertet, kann verlässliche Entscheidungen treffen und sich vor unangenehmen Überraschungen schützen.


 

Expedition Growth Capital

Osborne Clarke hat die britische Investmentgesellschaft Expedition Growth Capital bei ihrem ersten Investment in Deutschland, einer Investition über EUR 10 Millionen in das IT-Unternehmen epilot beraten. Lesen Sie hier mehr.

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Johanna Reiland und Christian von Bühler erklären, was die EU KI-Verordnung für HR-Abteilungen bedeutet. Lesen Sie den Artikel hier.

Brandenburg Kapital

Osborne Clarke berät Brandenburg Kapital bei Investition in DearEmployee, lesen Sie hier mehr

Thunderful Group

Osborne Clarke berät Thunderful Group und Tochter Headup Games bei Erwerb des Spiele-Entwicklers Studio Fizbin, lesen Sie hier mehr

Allianz Real Estate GmbH

Umfangreiche Beteiligung an dem strategischen Projekt des weltgrößten Immobilieninvestors im Bereich Smart Building. Bearbeitung von damit verbundenen Rechtsfragen rund um Daten, insbesondere Datenschutz.

The European Commission

Mitarbeit an einem EU-Förderprojekt zur Erforschung von Möglichkeiten des Datenaustauschs im Transportsektor und federführende Erarbeitung eines Code of Conduct.

Kanzlei des Jahres 2019 für IT & Datenschutz und Technologie & Medien

Das Fachmedium JUVE hat die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke zweimal zur Kanzlei des Jahres 2019 gekürt, lesen Sie hier mehr

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