Hamburg – meine Perle! Gerne begrüßen wir auch dich in den Tanzenden Türmen auf der Reeperbahn, nur einen Steinwurf von den Landungsbrücken und dem Millerntor entfernt. Vom Büro aus hast du hier einen 360-Grad-Blick auf die „schönste Stadt Deutschlands“.
Unser Hamburger Büro befindet sich in dem unverkennbaren Gebäude “Tanzende Türme” auf der Reeperbahn 1. Sie finden uns von der S-Bahn Haltestelle „Reeperbahn“ aus in 700 Meter Entfernung oder von der U-Bahn Station St. Pauli in 200 Meter Entfernung.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Unser Büro ist einfach per Taxi und S-Bahn zu erreichen. Nehmen Sie die S-Bahn Linie S1 Richtung Wedel oder Blankenese und steigen Sie an der Haltestelle Reeperbahn aus.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Zug

Vom Hamburger Hauptbahnhof aus erreichen Sie uns per U- und S-Bahn. Nehmen Sie entweder die S-Bahn Linien S1,S2 oder S3 in Richtung Altona, Blankenese, Wedel oder Pinneberg und steigen an der Haltestelle Reeperbahn aus, oder die U-Bahn Linie U3 Richtung Barmbek, und steigen an der Station St. Pauli aus.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Auto

GPS: Geben Sie das Ziel Reeperbahn 1 oder Zirkusweg 20 ein, um direkt zum öffentlichen Parkhaus zu gelangen.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

53.54963, 9.96809

Office Address

Tanzende Türme Reeperbahn 1, 20359 Hamburg Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Finanzaufsichtsrecht

Das PFOF-Verbot ist da – Gestaltungsspielräume für Wertpapierfirmen und Neo-Broker

Am 1. Juli 2026 ist das in Art. 39a Abs. 1 MiFIR verankerte Verbot der Entgegennahme von Zuwendungen Dritter für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an Handelsplätze – kurz: das Payment for Order Flow-Verbot – auch in Deutschland vollständig in Kraft getreten. Für Wertpapierfirmen und Neo-Broker, deren Geschäftsmodelle bislang maßgeblich auf PFOF-Erträgen beruhten, stellt sich damit die zentrale Frage: Welche Vergütungsstrukturen sind künftig noch zulässig – und wie lassen sie sich rechtssicher ausgestalten? Die Bafin hat dazu am 22. Juli 2026 ihre Aufsichtsmitteilung 05/2026 (WA) veröffentlicht, in der sie ihre aufsichtliche Erwartungshaltung kommuniziert und konkrete Geschäftsmodelle bewertet. Die Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30. Juni 2029.
23/07/2026
Lesedauer 3m
Bank- und Finanzrecht

Die neue Lotsenfunktion der Bafin für FinTechs – ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung

Die Bafin hat heute eine neue Lotsenfunktion eingeführt: eine strukturierte Anlaufstelle für Fintechs und innovative Unternehmen, die aufsichtsrechtliche Orientierung suchen. Wer sich schon einmal durch das regulatorische Geflecht aus MiCAR, ZAG, eWpG, DLT-Pilotregime und DORA gearbeitet hat, weiß, wie wertvoll ein solches Angebot sein kann.Bereits ein Blick auf das Bafin-Kontaktformular zeigt, wie breit die Aufsicht den Begriff „innovativ“ versteht. Zum einen erfasst das Angebot Unternehmen, die tokenbasierte Produkte ausgeben oder mit solchen Produkten in Berührung kommen – von E-Geld-Token und Utility-Token über vermögenswertereferenzierte Token bis hin zu NFTs und sonstigen Coins. Zum anderen richtet es sich an Akteure, die im DLT-Umfeld Infrastruktur betreiben, etwa als Kryptowertpapierregisterführer, Kryptoverwahrer oder Betreiber DLT-basierter Handels- und Abwicklungssysteme. Digitale Plattformmodelle wie Robo-Advice, Social Trading oder Schwarmfinanzierung sind ebenso erfasst wie Decentralized Finance und Open Finance. Auch darüber hinausgehende Vorhaben können adressiert werden; die Lotsenfunktion ist bewusst offen gehalten. Das innovative Element ist im Kontaktformular zu benennen.
21/07/2026
Lesedauer 1m