Hamburg – meine Perle! Gerne begrüßen wir auch dich in den Tanzenden Türmen auf der Reeperbahn, nur einen Steinwurf von den Landungsbrücken und dem Millerntor entfernt. Vom Büro aus hast du hier einen 360-Grad-Blick auf die „schönste Stadt Deutschlands“.
Unser Hamburger Büro befindet sich in dem unverkennbaren Gebäude “Tanzende Türme” auf der Reeperbahn 1. Sie finden uns von der S-Bahn Haltestelle „Reeperbahn“ aus in 700 Meter Entfernung oder von der U-Bahn Station St. Pauli in 200 Meter Entfernung.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Unser Büro ist einfach per Taxi und S-Bahn zu erreichen. Nehmen Sie die S-Bahn Linie S1 Richtung Wedel oder Blankenese und steigen Sie an der Haltestelle Reeperbahn aus.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Zug

Vom Hamburger Hauptbahnhof aus erreichen Sie uns per U- und S-Bahn. Nehmen Sie entweder die S-Bahn Linien S1,S2 oder S3 in Richtung Altona, Blankenese, Wedel oder Pinneberg und steigen an der Haltestelle Reeperbahn aus, oder die U-Bahn Linie U3 Richtung Barmbek, und steigen an der Station St. Pauli aus.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Auto

GPS: Geben Sie das Ziel Reeperbahn 1 oder Zirkusweg 20 ein, um direkt zum öffentlichen Parkhaus zu gelangen.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

53.54963, 9.96809

Office Address

Tanzende Türme Reeperbahn 1, 20359 Hamburg Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht Kündigung dauerhaft unwirksam

Weitere BAG-Entscheidung zulasten von Arbeitgebern bei MassenentlassungenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1. April 2026 (6 AZR 152/22) entschieden: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, ist fehlerhaft – mit der Folge, dass sämtliche darauf gestützten Kündigungen unwirksam sind. Bereits ein einzelner Verfahrensfehler in der zeitlichen Abfolge kann die gesamte Massenentlassung zu Fall bringen.
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Handel und Konsumgüter

Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken mag, kann allerdings erhebliche rechtliche Folgen haben – bis hin zu persönlichen strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführung und Vorstand. Für Arbeitgeber ist es daher unbedingt erforderlich, die Zeiterfassung im Unternehmen lückenlos und rechtssicher zu gestalten.
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