Hamburg – meine Perle! Gerne begrüßen wir auch dich in den Tanzenden Türmen auf der Reeperbahn, nur einen Steinwurf von den Landungsbrücken und dem Millerntor entfernt. Vom Büro aus hast du hier einen 360-Grad-Blick auf die „schönste Stadt Deutschlands“.
Unser Hamburger Büro befindet sich in dem unverkennbaren Gebäude “Tanzende Türme” auf der Reeperbahn 1. Sie finden uns von der S-Bahn Haltestelle „Reeperbahn“ aus in 700 Meter Entfernung oder von der U-Bahn Station St. Pauli in 200 Meter Entfernung.

Wie Sie uns finden


Flugzeug

Unser Büro ist einfach per Taxi und S-Bahn zu erreichen. Nehmen Sie die S-Bahn Linie S1 Richtung Wedel oder Blankenese und steigen Sie an der Haltestelle Reeperbahn aus.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Zug

Vom Hamburger Hauptbahnhof aus erreichen Sie uns per U- und S-Bahn. Nehmen Sie entweder die S-Bahn Linien S1,S2 oder S3 in Richtung Altona, Blankenese, Wedel oder Pinneberg und steigen an der Haltestelle Reeperbahn aus, oder die U-Bahn Linie U3 Richtung Barmbek, und steigen an der Station St. Pauli aus.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Auto

GPS: Geben Sie das Ziel Reeperbahn 1 oder Zirkusweg 20 ein, um direkt zum öffentlichen Parkhaus zu gelangen.

Bitte melden Sie sich zur Anmeldung bei der Hauptrezeption. Dort werden Sie dann in den 20. Stock begleitet.

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

53.54963, 9.96809

Office Address

Tanzende Türme Reeperbahn 1, 20359 Hamburg Deutschland

Deutschland Unsere neuen Insights

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Neue Kohärenzpflicht für Medizinprodukte-Händler nach der MDR: Der EuGH erweitert den Pflichtenkatalog

Wer Medizinprodukte vertreibt, trägt Verantwortung, auch dann, wenn er selbst nicht der Hersteller ist. In einem wegweisenden Urteil vom 4. Juni 2026 (C-10/24, Vorabentscheidungsverfahren) hat der EuGH konkretisiert, welche Prüfpflichten Händler nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) treffen. Das Urteil erweitert den Pflichtenkatalog der Händler und sollte von Unternehmen, die Produkte, bei denen es sich um Medizinprodukte handeln könnte, als Händler vertreiben, aufmerksam zur Kenntnis genommen werden.
10/09/2026
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Bank- und Finanzrecht

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) – Was Marktteilnehmer jetzt wissen und bis November 2026 umsetzen sollten

Ab dem 20. November 2026 tritt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225, „CCD II"), ergänzt durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. April 2026, in Kraft. Obwohl die Umsetzungsfrist bereits am 20. November 2025 abgelaufen war, wurde das Umsetzungsgesetz erst deutlich verzögert final verabschiedet. Angesichts des nahen Inkrafttretens ist schneller Handlungsbedarf angezeigt.
04/08/2026
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