Du bist so wunderbar, Berlin! Nirgends ist die Zukunft näher als hier – mitten im Herzen der pulsierenden Hauptstadt. Direkt an der Spree – mit Blick auf das neue Stadtschloss und den Berliner Dom – arbeiten wir in Open-Space-Bereichen und nutzen die großzügige Dachterrasse für kreative Pausen.

Wie Sie uns finden

Flugzeug

Vom Flughafen BER Berlin Brandenburg benötigen Sie ca. 35 Minuten mit dem Taxi.

Alternativ können Sie die Bahnen RB23 und RE8 bis Haltestelle Alexanderplatz nehmen. Von dort geht es mit der U5 weiter bis zur Haltestelle Museumsinsel, von der es keine 5 Minuten zu Fuß bis in unser Büro sind.

Zug

Vom Hauptbahnhof Berlin fahren Sie 10 Minuten mit der U-Bahn Linie U5 bis Haltestelle Museumsinsel.  Von dort sind es keine 5 Minuten bis in unser Büro.

Außerdem gibt es verschiedene S-Bahnen, die Sie inregelmäßigen Abständen von 6-10 Minuten zu den Haltestellen Alexanderplatz oder Hackescher Markt bringen. Von hier aus gehen Sie in 10 Minuten zu Fuß oder nehmen die U-Bahn-Linie U5 zwei Haltestellen bis Museumsinsel.

Auto

GPS: Geben Sie Schinkelplatz 5, 10117 Berlin in ihr Navigationssystem ein, um direkt zum Büro zu fahren.

Das nächste Parkhaus ist Q-Park Unter den Linden/ Staatsoper, Bebelpl. 2, 10117 Berlin. Von dort sind es nur 5 Minuten Fußweg zum Büro.

 

Eine der dynamischsten Wirtschaftskanzleien Deutschlands

Als dynamische Wirtschaftskanzlei begleiten wir unsere Mandantschaft auf ihrem Weg in die Zukunft. In einer sich rasant verändernden Wirtschaftslandschaft unterstützen wir sie bei wichtigen Transformationen und bauen rechtssichere Brücken in die Welt von morgen. In jedem Rechtsgebiet und für jeden wirtschaftlichen Sektor arbeiten Spezialisten-Teams und Fachanwält:innen – mit gebündelter Kompetenz, leidenschaftlich und engagiert.

Weitere Büros in Germany

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Deutschland Unsere neuen Insights

Arbeitsrecht

Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens macht Kündigung dauerhaft unwirksam

Weitere BAG-Entscheidung zulasten von Arbeitgebern bei MassenentlassungenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1. April 2026 (6 AZR 152/22) entschieden: Eine Massenentlassungsanzeige, die vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird, ist fehlerhaft – mit der Folge, dass sämtliche darauf gestützten Kündigungen unwirksam sind. Bereits ein einzelner Verfahrensfehler in der zeitlichen Abfolge kann die gesamte Massenentlassung zu Fall bringen.
07/05/2026
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Handel und Konsumgüter

Unvollständige und fehlerhafte Arbeitszeiterfassung in Unternehmen

In vielen Unternehmen wird Arbeitszeit noch immer „Pi mal Daumen“ erfasst: fünf Minuten abgerundet, Überstunden nicht gebucht, Pausen pauschal abgezogen. Was pragmatisch wirken mag, kann allerdings erhebliche rechtliche Folgen haben – bis hin zu persönlichen strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführung und Vorstand. Für Arbeitgeber ist es daher unbedingt erforderlich, die Zeiterfassung im Unternehmen lückenlos und rechtssicher zu gestalten.
13/04/2026
Lesedauer 3m