Susanne Schricker berät Mandantinnen und Mandanten zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Sie vertritt Mandantinnen und Mandanten in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Außerdem berät Susanne  Mandantinnen und Mandanten bei der Gestaltung und Umsetzung von Compliance-Programmen sowie zu allen kartellrechtlichen Aspekten bei der Gestaltung von Vertriebs- und Kooperationsverträgen. Sie berät außerdem zur Investitionskontrolle (Foreign Direct Investment, FDI).

Susanne berät  Mandantinnen und Mandanten aus verschiedenen Branchen.

Im Rahmen ihrer Ausbildung sammelte sie praktische Erfahrungen bei weiteren international tätigen Wirtschaftskanzleien in München und dem Bundeskartellamt. Vor ihrem Wechsel zu Osborne Clarke 2022 war Susanne mehrere Jahre in der Kartellrechtspraxis einer führenden internationalen Kanzlei in München tätig.

Instagrid

Osborne Clarke hat den Batteriesystemanbieter Instagrid erneut bei einer erfolgreichen Finanzierungsrunde beraten. Das Start-up sammelte in seiner Series-C-Round insgesamt USD 95 Millionen ein, lese Sie hier mehr.

BayWa

Osborne Clarke hat die BayWa AG beim Verkauf des zur BayWa-Tochter FarmFacts GmbH gehörenden Softwarebereichs NEXT Farming an den Global Player AGCO beraten, lesen Sie hier mehr.

Tobii Dynavox

Osborne Clarke berät Tobii Dynavox bei der Vereinbarung zur Übernahme von Rehadapt Engineering. Lesen Sie hier mehr. 

G2 Venture Partners

Osborne Clarke hat Investor G2 Venture Partners bei der Investition in das Energie-Start-up 1KOMMA5° beraten. Lesen Sie hier mehr. 

Brandenburg Kapital

Osborne Clarke berät Brandenburg Kapital bei Investition in DearEmployee, lesen Sie hier mehr

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