Annabel Lehnen berät internationale und nationale Unternehmen in strategischen arbeitsrechtlichen Fragen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist dabei die Dauerberatung von Personalabteilungen, insbesondere zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen wie der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (zB. Security Policies), Personaländerungs- oder -abbaumaßnahmen und Post-Merger Integrationsprozessen, aber auch bei der Vertragsgestaltung mit Blick auf Employer Branding und Compliance Themen sowie bei komplizierten Einzelangelegenheiten.

Bei internationalen Unternehmen spielt auch die arbeitsrechtliche Beratung über die Gründung und/oder Professionalisierung der HR Abteilungen deutscher Standorte einschließlich der Etablierung arbeitsrechtlicher Matrixstrukturen eine große Rolle. Zudem berät sie auch Geschäftsführer und Vorstände.

Annabel hat in Passau studiert, begleitet von Praxistätigkeiten in Paris, Barcelona und Manchester jeweils bei der Bayer-Gruppe. Sie ist seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin, seit 2001 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2008 Partner bei Osborne Clarke. Bevor sie in 2001 zu Osborne Clarke kam, war sie für eine namhafte Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei tätig.

Sie ist regelmäßig Referentin bei deutschen Personalverbänden zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen und publiziert hierzu auch regelmäßig, daneben ist sie Mitautorin bei einem juristischen Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Ihre Anerkennung in Industrie und Markt:

  • JUVE: Annabel Lehnen wurde als sehr empfehlenswerte Anwältin eingestuft
  • WirtschaftsWoche: TOP-Kanzlei 2020 für Arbeitsrecht mit Annabel Lehnen als TOP-Anwältin 2020 für Arbeitsrecht
  • Handelsblatt / Beste Juristen: Annabel Lehnen wurde als eine der besten Anwältinnen 2020 in Deutschland ausgezeichnet
aifora

Osborne Clarke hat das SaaS-Start-up aifora beim Verkauf an das amerikanische Unternehmen Centric Software beraten, lesen Sie hier mehr.

justETF

Osborne Clarke berät die Gründer der justETF GmbH beim Verkauf des Unternehmens an die Scalable Capital GmbH, lesen Sie hier mehr

Onit

Osborne Clarke berät Onit bei der Übernahme von BusyLamp, lesen Sie hier mehr

Handelsblatt

Osborne Clarke als „Kanzlei des Jahres Deutschland 2020“ ausgezeichnet, lesen Sie hier mehr

WirtschaftsWoche

Osborne Clarke als TOP Kanzlei 2020 ausgezeichnet, lesen Sie hier mehr

Sequoia Capital und firstminute capital

Osborne Clarke berät Sequoia Capital und firstminute capital bei Investment in n8n GmbH, lesen Sie hier mehr

Contact Annabel

Insights