Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich unwirksam
Veröffentlicht am 9th Juli 2025
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24). Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis von Beendigungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen.
Lesen Sie den gesamten Artikel auf unserem Arbeitsrecht-Blog.