Arbeitsrecht

Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich unwirksam

Veröffentlicht am 9th Juli 2025

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Mitarbeitende im bestehenden Arbeitsverhältnis selbst durch gerichtlichen Vergleich nicht auf gesetzlichen Mindesturlaub verzichten können (Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24). Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis von Beendigungsverhandlungen und Aufhebungsverträgen.

 

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* Dieser Artikel entspricht dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung und spiegelt nicht notwendigerweise den aktuellen Stand des Gesetzes / der Regulatorik wider.

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