Elektromobilität

Auf den Verkehrssektor entfallen ca. 25 % der Gesamtemissionen der Europäischen Union. In Deutschland ist der Verkehrssektor für ca. 20 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Elektromobilität ist ein zentrales Element der Verkehrswende zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes.

Aus der öffentlichen Diskussion ist das Thema der Elektromobilität nicht mehr wegzudenken. Autohersteller verkünden, dass sie in absehbarer Zukunft keine neuen Verbrenner-Modelle mehr einführen werden. Neue Fabriken für Elektrofahrzeuge und Batterien werden geplant und gebaut. Jeder hat eine Meinung zur Elektromobilität.

Elektromobilität wird über eine Vielzahl regionaler und überregionaler Förderprogramme, Steuervergünstigungen und gesetzgeberischer Maßnahmen gefördert und der Weg geebnet. So können Mieter und Wohnungseigentümer dem Grunde nach verlangen, dass der Vermieter bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft der Errichtung von Ladeinfrastruktur zustimmen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) enthält Vorgaben zur Ausstattung mit vorbereitender Leitungsinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in zu errichtenden und bestehenden Gebäuden. Mit dem Schnelladegesetz will der Bund den flächendeckenden Ausbau von Schnelladesäulen fördern.

Auch das „fit for 55“-Paket der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2021 sieht neue Regelungen vor, um das Ziel einer Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen um 90 % bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Danach sollen z.B. entlang der großen Verkehrsstraßen alle 60 km Ladestationen installiert werden.

Auf dieser Seite finden Sie Einschätzungen zu verschiedenen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Kontaktieren Sie einen unserer Expertinnen und Experten, wenn Sie sich individuell zu Themen der Elektromobilität mit uns austauschen möchten.

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