Sind Sie bereit für den Data Act?
Veröffentlicht am 13th August 2025
Die wichtigsten Compliancevorgaben und Umsetzungsmaßnahmen für den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten auf einen Blick.

Worum geht es hier?
Kapitel VI des Data Act führt neue Anforderungen für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten ein, um Kunden den Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen zu ermöglichen.
- Sind Sie ein Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten?
Wahrscheinlich ja, wenn Sie einen der folgenden Dienste anbieten:
- Cloud: IaaS, PaaS, SaaS
- Storage: Storage-as-a-Service, Database-as-a- Service
- Data: Data-as-a-Service, AI-as-a-Service
- Edge: IaaS, PaaS, SaaS
- Sie sind ausgenommen, wenn Sie nur Folgendes anbieten:
- Hosting: Konventionelle Hosting-Dienste (ohne skalierbare und elastische Ressourcen)
- Andere ausgenommene Dienste: Dienste, die keinen Zugang zu gemeinsam genutzten Pools konfigurierbarer und skalierbarer verteilter Rechenressourcen bieten
Was Sie tun müssen
- 1. Vertragsaktualisierungen
Alle Verträge müssen spezifische Klauseln enthalten über Wechsel, Fristen und Datenübertragungsmethoden.
Warnung: Bestehende Verträge sollten auch das Recht auf Wechsel zu einem anderen Anbieter sicherstellen.
- 2. Einrichtung der technischen Infrastruktur
- Schnittstellen für die Datenübertragung einrichten
- Kompatibilität mit Interoperabilitätsstandards sicherstellen
- Sicherstellen, dass Daten in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten exportierbar sind
- 3. Abschaffung von Wechselentgelten
- Ab dem 12. Januar 2027 werden Wechselentgelte vollständig verboten
- Bis dahin dürfen die Entgelte die tatsächlichen Kosten, die dem Anbieter durch den Wechsel entstehen, nicht überschreiten
- Preislisten und Geschäftsunterlagen müssen entsprechend aktualisiert werden
- Strafen bei vorzeitiger Kündigung bleiben möglich
- 4. Umsetzung von Transparenzmaßnahmen
- Informationen zu Wechselverfahren dokumentieren und verfügbar machen
- Online-Register einrichten, die Details aller Datenstrukturen und Datenformate enthalten
- Informationen zur Gerichtsbarkeit der Infrastruktur und zu staatlichen Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff veröffentlichen
Wichtige Punkte
- Erforderliche Wechselfristen
- Vorankündigung: Maximal Monate
- Übergangszeitraum: Maximal 30 Tage
- Datenabruf: Mindestens 30 Tage
- Funktionsäquivalenz (IaaS-Dienste)
- Unterstützung des Kunden beim Erreichen vergleichbarer Ergebnisse mit dem neuen Anbieter
- Bereitstellung von Funktionalitäten, Informationen, Dokumentation, technischem Support und gegebenenfalls der erforderlichen Werkzeuge
- Verantwortlichkeit und Sicherheit
- Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus während des Anbieterwechsels
- Sicherstellung der Geschäftskontinuität ohne Unterbrechung der Dienste
- Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen, die Kundendaten betreffen könnten
- Zusammenarbeit nach Treu und Glauben
- Pflicht zur Zusammenarbeit nach Treu und Glauben mit dem Kunden und dem neuen Anbieter, um einen effektiven Wechsel zu gewährleisten
- Vermeidung von kommerziellen, technischen, vertraglichen oder organisatorischen Hindernissen für den Wechsel
Spezifische Regelungen
- Sie sind (teilweise) ausgenommen, wenn Sie Folgendes anbieten:
- Kundenspezifisch: Dienste, die für einen einzelnen Kunden konzipiert wurden
(aber viele Verpflichtungen gelten weiterhin) - Testzwecke: Nicht-produktive Dienste (für Test- und Evaluierungszwecke, z. B. Beta-Dienste)
HINWEIS: Unter diesen Umständen müssen Sie den Kunden vor Vertragsabschluss eindeutig informieren!
- Kundenspezifisch: Dienste, die für einen einzelnen Kunden konzipiert wurden
- Was bedeutet „kundenspezifischer Dienst“?
Ein Dienst, dessen wesentlichen Merkmale speziell auf die Anforderungen eines einzelnen Kunden zugeschnitten wurden oder dessen Komponenten vollständig für die Zwecke eines einzelnen Kunden entwickelt wurden.
Warnung: Wenn Sie diesen Dienst später in großem Umfang kommerziell anbieten, gelten sämtliche Pflichten des Data Act vollumfänglich.
- Welche Pflichten gelten trotzdem für „kundenspezifische Dienste“? (Nicht abschließend)
- Offene Schnittstellen bereitstellen
- Export der Daten in einem strukturierten Format ermöglichen
- Alle erforderlichen Informationen für einen Anbieterwechsel bereitstellen
Zeitplan
12. September 2025: Alle Verträge müssen konform sein. Der gesamte rechtliche Rahmen von Kapitel VI des Data Act tritt in Kraft.
12. Januar 2027: Vollständiges Verbot von Wechselentgelten. Anbieter dürfen keine Gebühren mehr für den Anbieterwechsel erheben.
Sind Sie bereit?
- Überprüfen Sie Ihre bestehenden Dienste und Verträge
- Planen Sie die erforderlichen technischen Anpassungen
- Aktualisieren Sie Ihre Vertragsunterlagen
- Entwickeln Sie adäquate Wechselverfahren