Arbeitsrecht

Sexuelle Belästigung: Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wirksam

Veröffentlicht am 26th May 2020

Die Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats ist für Arbeitgeber eine fast unüberwindbare Hürde: Die ordentliche fristgemäße Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist durch § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG ausgeschlossen. Allenfalls eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nach § 103 Abs. 1 BetrVG zulässig sein. Deren Wirksamkeit bejahte das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern kürzlich bei sexueller Belästigung einer Arbeitskollegin (Beschluss v. 5. März 2020 – 5 TaBV 9/19).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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