Die internationale Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke hat den Verlag absolut°karriere erfolgreich in einem langjährigen Rechtsstreit um die Marke “ABSOLUT” vertreten, die im Markt vor allem für Wodka-Produkte bekannt ist.

Der Verlag gibt bundesweit seit vielen Jahren das Magazin “absolut°karriere” heraus und veranstaltet Messen unter diesem Titel. Er gehörte bis vor kurzem zur Münchner Merkur Verlagsgruppe. Geklagt hatte der Personaldienstleister Absolut Personalmanagement, der aufgrund der Nutzung des Verlags die Marke “ABSOLUT” verletzt sah. Das Landgericht Hamburg hatte zunächst eine Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen bejaht. Das Berufungsgericht entschied im November 2015 zugunsten des Verlags und verneinte das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr (Hanseatisches Oberlandesgericht, Az. 5 U 205/12). Der BGH hat das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts nun bestätigt und das Rechtsmittel des Gegners durch die Entscheidung vom 3. November 2016 zurückgewiesen (Az. I ZR 260/15).

Dr. Matthias Kloth, Partner bei Osborne Clarke, hat den Verlag beim BGH in Kooperation mit BGH-Anwalt Prof. Dr. Christian Rohnke vertreten: “Es ist erfreulich und für unseren Mandanten sehr wichtig, seine Rechte vor dem BGH durchgesetzt zu haben und somit seine im Markt etablierte Marke weiterhin erfolgreich nutzen zu können.”

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