Susanne Kühlthau

Susanne Kühlthau berät im Gesellschaftsrecht mit einem starken Fokus auf nationale und internationale Restrukturierungsprojekte (einschließlich Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel, Mitbestimmungsfragen und Europäische Aktiengesellschaften).
Sie berät deutsche und internationale Unternehmen und Konzerne bei Restrukturierungsprojekten und in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Sie berät umfassend bei der Strukturierung und Umsetzung von nationalen und grenzüberschreitenden Projekten. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartnerin für alle Aspekte des Konzernrechts, des Aktienrechts, der Corporate Compliance sowie der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen und Aufsichtsratssitzungen (auch bei mitbestimmten Gesellschaften).
Von ihrer Branchenerfahrung profitieren insbesondere Mandanten aus dem Bereich Handel und der Konsumgüterbranche (Retail & Consumer).
Susanne kam 2006 zu Osborne Clarke, nachdem sie zuvor in einer internationalen Anwaltskanzlei in München tätig war, die mit einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verbunden ist. Sie studierte in Augsburg und absolvierte ihr Referendariat in Augsburg, Prag und München.
Restrukturierungsprojekte erfordern eine sorgfältige Planung und die Einbeziehung aller Aspekte von Beginn an. Ich berate und unterstütze Sie dabei, den besten Weg zu Ihrer Zielstruktur zu finden und umzusetzen. Gemeinsam mit dem Projektteam berücksichtigen wir alle rechtlichen Aspekte (insbesondere Gesellschafts-, Mitbestimmungs- und Arbeitsrecht) sowie betriebswirtschaftliche Positionen, steuerliche und bilanzielle Fragen.
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Beratung bei der vollständigen Umstrukturierung eines Geschäftsbereichs einschließlich der Gründung einer europäischen Aktiengesellschaft (SE), inkl. Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung.
Beratung bei der Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Großbritannien nach Deutschland.
Beratung bei der kompletten Konzernumstrukturierung einschließlich Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln und der Gründung bzw. Integration von drei europäischen Aktiengesellschaften (SEs), einschließlich Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung.
Beratung bei der Vorbereitung und Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung.
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