Manuel Schuster berät Mandanten zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts und der Fusionskontrolle.

Er berät Mandanten in Fusionskontrollverfahren, bei der Implementierung kartellrechtlicher Compliance-Programme, bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit und bei kartellrechtlichen Fragestellungen mit einem Schwerpunkt auf Digitalkartellrecht. Er vertritt dabei Mandanten vor der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und vor Gerichten. Darüber hinaus berät er Mandanten bei der privaten Durchsetzung von kartellrechtlichen Ansprüchen.

Manuel studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim, wo er auch einen LL.B.-Abschluss im Wirtschaftsrecht erwarb. Zusätzlich erwarb er einen LL.M.-Abschluss in Dispute Resolutions an der University of Cape Town (UCT).

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