Dr. Dominika Ropertz berät Mandanten in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts. 

Sie vertritt Mandanten in Kartell-, Missbrauchs- und Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowie vor Gericht. Außerdem berät sie zu Compliance Management Systemen, internen und behördlichen Untersuchungen sowie kartellrechtlichen Aspekten bei der Gestaltung von Vertriebs- und Kooperationsverträgen.

Vor ihrem Wechsel zu Osborne Clarke war Dominika mehrere Jahre beim Bundeskartellamt in den Bereichen Fusionskontrolle und Prozessführung in Kartellverfahren tätig. 

Nach Studium und Referendariat mit Stationen in Köln, Singapur und Miami, promovierte Dominika zu Aspekten der rechtlichen Verantwortlichkeit beim automatisierten Fahren. Im Rahmen eines Forschungsaufenthalts an der University of California, Berkeley, konnte sie ihre Expertise im Bereich des autonomen Fahrens und dem Einsatz von KI vertiefen. Promotionsbegleitend erwarb Dominika einen LL.M.-Abschluss im Wirtschaftsrecht. Dominika ist in den USA aufgewachsen.