Webinar | Rechts-Update: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

BAG und EuGH zur Erfassung von Arbeitszeit

Gerne möchten wir Sie zu der fünfzehnten und somit letzten, vertiefenden Ausgabe unserer Webinar-Reihe "Rechts-Update" in diesem Jahr in Kooperation mit der Zukunftsallianz Maschinenbau e.V. am 14. Dezember 2022 um 9:00 Uhr einladen. 

Diese Entscheidung hat hohe Wellen geschlagen: Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen und zu überprüfen. Zu diesem Ergebnis ist das Gericht durch entsprechende Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes gelangt. Da die nationalen Gerichte das innerstaatliche Recht unionsrechtskonform auszulegen müssen, hat das BAG über § 3 ArbSchG einen Weg gefunden, die bereits 2019 vom EuGH festgestellte Verpflichtung zur Erfassung von Arbeitszeiten durch europarechtskonforme Auslegung aus dem bestehenden deutschen Recht herzuleiten.

Obwohl die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts momentan noch nicht vorliegt, zwingt die Entscheidung Arbeitgeber bereits jetzt zum Handeln. Wie können Unternehmen diese Entscheidung umsetzen und wieviel Zeit bleibt ihnen dafür? Was ist von Seiten des Gesetzgebers zu erwarten? Welche Folgen hat die Entscheidung für die Vertrauenszeit? Diese Fragen und mehr beantwortet Ihnen Dr. Timo Karsten im Webinar.

Erfahren Sie mehr zu unseren aktuellen Themen im Maschinen- und Anlagenbau auf unserer Website. Dort finden Sie u. a. auch die Präsentationen von vergangenen Webinaren unserer Webinarreihe "Rechts-Update" und können sich für Updates registrieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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