Arbeitsrecht

Der „Brexit“ und seine Folgen ab dem 1. Januar 2021 – eine (kleine) Lücke in der Decke aus Unklarheiten für britische Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber

Veröffentlicht am 8th Jun 2021

Am 31. Dezember 2020 endet der zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien vereinbarte Übergangszeitraum bezüglich dem zum 1. Februar 2020 erfolgten Austritt Großbritanniens aus der Staatengemeinschaft.
In vielerlei Hinsicht ist derzeit sowohl auf europäischer, als auch auf nationaler Ebene noch nicht endgültig und insbesondere rechtssicher geklärt, wie unterschiedlichste Fallgestaltungen und damit einhergehende Rechtsfragen ab dem 1. Januar 2021 zu behandeln sind.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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