Am 7. September 2020 fand der Erfahrungsaustausch Nordamerika für Maschinen- und Anlagenbauer des VDMA e.V. Landesverband Nord in Hannover statt. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) ist Europas größter Industrieverband. Seine rund 3.300 Mitglieder machen den VDMA zur größten Netzwerkorganisation des europäischen Maschinenbaus. Der VDMA Nord betreut ca. 330 Unternehmen in den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Der Verband vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Interessen der stark mittelständisch geprägten Investitionsgüterindustrie gegenüber Institutionen aus Politik und Gesellschaft sowie gegenüber Wirtschaft, Wissenschaft, Behörden und Medien.

Im Rahmen des Erfahrungsaustauschs wurde den Unternehmen Gelegenheit gegeben, sich untereinander und mit den Referenten über Chancen und Risiken eines Markteintritts in Nordamerika auszutauschen. Bei den USA handelt es sich nach wie vor um die größte Wirtschaft weltweit, weshalb die Veranstaltung besonderes Interesse bei Unternehmen aus ganz Deutschland geweckt hat, die in naher oder etwas fernerer Zukunft den Markteintritt in den USA oder Kanada planen.

Eingeleitet wurde die Veranstaltung von Rechtsanwalt und Dipl.- Ing. Martin Launer aus dem Hamburger Büro von Osborne Clarke unter der großen Überschrift: „Doing Business in den USA? – a Nightmare?“ Zumindest hinsichtlich der juristischen Risiken kann diese Frage – und darin waren sich alle Vortragenden im Laufe des Tages einig – mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden!

Anhand eines Produkthaftungsfalles eines deutschen Maschinenbauers vor einem Gericht in Texas erläuterte Martin Launer die Unterschiede des anglo-amerikanischen und des kontinentaleuropäischen Rechtssystems. Diese Unterschiede zeigen sich bereits in der Vertragsgestaltung aber insbesondere in Gerichtsprozessen. Beide Systeme haben Vor- aber auch Nachteile. Wie in anderen Ländern auch ist es vor allem wichtig, die Besonderheiten des US-Systems zu kennen. Dann sind die Risiken – etwa mit Hilfe geschickter Vertragsgestaltung oder eines abgestimmten Versicherungskonzepts – beherrschbar und die Chancen können optimal genutzt werden.

Rückblickend auf 30 Jahre Praxiserfahrung in den USA erteilte dann Rechtsanwalt Hans-Michael Kraus von der Kanzlei SMITH, GAMBRELL & RUSSELL (Atlanta), der in deutschen Unternehmen immer wieder anzutreffenden Mär „vom Produkthaftungsanwalt der in den USA hinter jedem Busch lauert“ eine Absage. Gerade im B2B Geschäft in den USA spielt die viel zitierte „Katze in der Mikrowelle“ keine Rolle. Hans-Michael Kraus erläuterte weiter die Möglichkeiten des Markteintritts in den USA mit sehr wertvollen Hinweisen insbesondere zu arbeitsrechtlichen Anforderungen.

Sodann stellte Arnold Servo, Managing Partner bei Rödl & Partner (Houston) die Grundlagen des US-Steuerrechts in der Praxis dar. Die Teilnehmer haben erfahren, dass ein Unternehmen nicht in einem sondern nach dem Recht eines Staates gegründet wird. Weiter kann die Geschäftstätigkeit in den USA sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene steuerpflichtig sein. Und schließlich stellte Arno Servo den Unterschied zwischen der Sales- und der Use-Tax dar.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen sehr informativen Vortrag von Herrn Thomas Noll vom VDMA zum komplexen Thema Maschinensicherheit in den USA. Herr Noll gab einen Überblick zu den wichtigen technischen Standards in Nordamerika zu Elektronik-, Mechanik- und Produktanforderungen. Wie in den anderen Rechtsgebieten auch, stellt auch hier wieder der einzelne Bundesstaat eigene Anforderungen auf.

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