Christina König berät börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Aktien- und Kapitalmarktrechts. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Beratung zu Fragen der Rechte und Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat, der Corporate Governance, des Konzernrechts sowie des Marktmissbrauchsrechts. Auch verfügt Sie über Erfahrung bei der Begleitung von Hauptversammlungen börsennotierter und nicht-börsennotierter Gesellschaften. Darüber hinaus berät sie regelmäßig im Rahmen von Public M&A- und Kapitalmarkttransaktionen.
Nach dem Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen absolvierte sie das Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, mit Stationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie bei einer Magic-Circle-Kanzlei in Frankfurt und Sydney. Parallel zu ihrer juristischen Ausbildung arbeitet sie zudem mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Magic-Circle-Kanzlei in Frankfurt, in der Sie schließlich auch ihre Karriere als Rechtsanwältin begann.
Bevor sie zu Osborne Clark kam, war Christina mehrere Jahre als Rechtsanwältin in internationalen Kanzleien in Frankfurt und München tätig.
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