Carsten Dau ist auf die Beratung in vertriebs- und vertragsrechtlichen Fragen einschließlich des Vertriebskartellrechts und des Rechts der Standardverträge (AGB) spezialisiert; er hat langjährige Erfahrung in Fragen des internationalen Handels- und Vertragsrechts.

Er berät seine Mandanten bei der Strukturierung von Vertriebssystemen, entwirft die passenden Standardverträge und hilft bei der Implementierung und den Verhandlungen mit Vertriebspartnern. Er berät seine Mandanten zudem zu allen Fragen des internationalen Vertrags- und Handelsrechts einschließlich der Vor-und Nachteile der jeweiligen Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln.

Zu seinen Mandanten zählen deutsche und internationale Mandanten aus unterschiedlichen Branchen, z. B. Hersteller von Verbrauchsgütern, Maschinen- und Anlagenbauer, Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten, IT-Unternehmen, Reiseveranstalter oder Modeunternehmen.

Carsten war vor seinem Wechsel in das Hamburger Büro von Osborne Clarke im August 2014 Partner einer globalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt.

Er erwarb seinen LL.M. (mit Auszeichnung) an der Tulane Law School in New Orleans (Louisiana, USA) und bestand das New York Bar Exam. Carsten Ist seit 2001 als Anwalt zugelassen.

Carsten ist Mitherausgeber des Handbuchs Schultze/Wauschkuhn/Spenner/Dau/Kübler, Der Vertragshändlervertrag (5. Aufl. 2016), Co-Autor des Kommentars Flohr/Wauschkuhn, Vertriebsrecht – Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht, Kommissionsrecht – Kommentar (1. Aufl. 2014). Er ist zudem Autor bzw. Co-Autor einer Reihe von schriftlichen Lehrgängen für FORUM und Euroforum und hält Vorträge für Management Circle.

Er wird seit der Ausgabe 2007/2008 im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien als Anwalt für Vertriebsrecht empfohlen.

Osborne Clarke ist Juve Kanzlei des Jahres 2017 für Vertrieb, Handel, Logistik.

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