Arbeitsrecht

Telefonische Abwerbeversuche am Arbeitsplatz – zulässig?

Veröffentlicht am 27th Nov 2019

Das OLG Frankfurt bestätigte jüngst, dass es unzulässig ist, Arbeitnehmer zum Zwecke der Abwerbung – über eine erste Kontaktaufnahme hinaus – an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Dieses Verbot gilt auch für Anrufe unter einer Mobilfunknummer, soweit der Anrufer sich zu Beginn des Gesprächs nicht vergewissert hat, dass der Arbeitnehmer sich nicht am Arbeitsplatz oder sonst bei der Arbeit befindet (OLG Frankfurt, 08.08.2019 – 6 W 70/19).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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