Arbeitsrecht

Mitbestimmung in der SE – Künftig neue Spielregeln?

Veröffentlicht am 30th Nov 2018

Um die Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu vermeiden, war die sogenannte „Flucht in die Societas Europaea (SE)“ ein oft beworbenes Patentrezept. Dies gilt zwar auch weiterhin, allerdings dürften nach der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. aus August 2018 u. U. neue Spielregeln gelten.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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