Arbeitsrecht

Kurz gemeldet – A1-Bescheinigung elektronisch zu beantragen

Veröffentlicht am 4th Jan 2019

Während die elektronische Beantragung der A1-Bescheinigungen bis zum 31. Dezember 2018 nur eine Option für den Arbeitgeber war, sind ab dem 1. Januar 2019 die Regelungen zur elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der A1-Bescheinigungen für die Arbeitgeber verpflichtend.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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