Arbeitsrecht

Keine Entschädigung des Arbeitgebers wegen Quarantäne ansteckungsverdächtiger Mitarbeitender

Veröffentlicht am 16th Jun 2021

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich in zwei aktuellen Urteilen damit beschäftigt, wer das finanzielle Risiko von Fehlzeiten Mitarbeitender wegen Quarantäne bei Ansteckungsverdacht trägt. Das Gericht lehnte eine Erstattung der Entschädigung für Mitarbeitende in Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz ab, wenn diese gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben (Urteil vom 10. Mai 2021 – 3 K 108/21.KO).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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