Arbeitsrecht

EuGH verpflichtet Arbeitgeber zur Zeiterfassung

Veröffentlicht am 15th May 2019

Die neuste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az: C 55/18) vom 14. Mai 2019 stärkt die Arbeitnehmerrechte und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, Arbeitszeit vollständig zu erfassen. Grundlage ist die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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