EU und USA heben Sanktionen gegen den Iran auf – Iran kehrt in den Weltmarkt zurück

Veröffentlicht am 19th Jan 2016

Die EU und die USA haben nach fast zehn Jahren des Sanktionsregimes am 16. Januar 2016 mit der Aufhebung des Iran-Embargos begonnen. Die Internationale Atombehörde hatte zuvor mitgeteilt, dass der Iran die Voraussetzungen für die Aufhebung der Sanktionen erfüllt hat. Dieser Newsletter zeigt die wichtigsten Änderungen auf.

Bedingungen erfüllt

Der Generaldirektor der Internationalen Atombehörde (IAEO) legte am 16. Januar 2016 einen Bericht vor, wonach Iran die Maßnahmen gemäß Anhang V Nummern 15.1 bis 15.11 des Joint Comprehensive Plan of Action Plan der E3/EU+3 Nationen (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China) (JCPOA) umgesetzt hat und damit seine Verpflichtungen für den Eintritt des sogenannten Implementation Days erfüllt. EU und die USA, als Teil der E3/EU+3 Staaten, heben darum gemäß ihrer Verpflichtungen aus dem Wiener Abkommen vom 14. Juli 2015 und dem JCPOA alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen auf. Im Gegenzug wird die IAEO die Einhaltung der zusätzlichen Maßnahmen zur Sicherung der weiteren Erfüllung der Verpflichtungen des Iran unter dem JCPOA überwachen.

Konkrete Folgen der Aufhebung der Sanktionen

  • Die EU ersetzt das bisherige Sanktionsregime, welches ein weitgehendes   Verbot von Geschäften mit Dual-Use-Gütern, Diamanten, Graphit und   anderen Metallen enthielt, durch ein Genehmigungsverfahren für den Export dieser Güterkategorien. Ein Verbot bleibt für Güter des MTCR-Regimes bestehen.
  • Das Verbot des Imports von Produkten aus dem iranischen Öl- und Gas-Sektor und die Lieferung von Ausrüstung für die Öl- und Gas-Industrie an den Iran wird aufhoben.
  • Das Verbot der Wartung und der Lieferung von Ersatzteilen für iranische Flugzeuge und der Erbringung von Bunker- und Schiffsversorgungsdiensten für iranische Schiffe besteht nur noch in besonderen Fällen.
  • Der Iran hat wieder Zugang zum Finanzmarkt; internationale Finanzgeschäfte sind unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt. US-Dollar-Transaktionen (insbesondere „U-Turn-Transactions“) mit Clearing durch US Finanzinstitutionen sind nach wie vor verboten.
  • Versicherer dürfen wieder Schutz im Zusammenhang mit iranischen Risiken anbieten.
  • Gelder, die unter den Sanktionen eingefroren worden waren, sind wieder freigegeben.
  • Die EU hebt die Listung gegen eine Vielzahl von Personen und Unternehmen auf, wenn und soweit diese nicht auf die weiterbestehenden Sanktionen und Restriktionen zurückgehen (Anti-Terror und Menschenrechte).

Die USA erfüllen ebenfalls ihre Verpflichtungen unter dem JCPOA. Diese sind allerdings nicht so weitgehend wie die der EU. Gegenstand der Sanktionslockerungen der USA sind zunächst die sogenannten „Secondary Sanctions“, mit dem Ziel, Geschäfte von Bürgern von Drittstaaten mit dem Iran in den Sektoren Schifffahrt, Rohstoffe und Finanzen zu unterbinden. Unter dem JCPOA bleiben noch einige Sanktionen der USA gegenüber dem Iran in Kraft. Problematisch können insbesondere US-Dollar-Transaktionen und Dienstleistungen von US-Versicherern im Zusammenhang mit dem Iran sein. Hier ist für international agierende Unternehmen Vorsicht geboten. Auch Restriktionen mit anderem Hintergrund bleiben bestehen, zum Beispiel Verstöße gegen die Menschenrechte und Anti-Terror-Maßnahmen.

Markt grundsätzlich wieder offen, aber weiter besondere Sorgfalt geboten

Der Markt Iran ist nun wieder für deutsche Infrastrukturunternehmen und den internationalen Handel geöffnet. Deutsche Exporteure und international tätige Unternehmen dürfen Geschäfte mit dem Iran machen. Dabei sollen sie allerdings nicht vergessen, dass die Sanktionen durch ein komplexes Regime von Genehmigungstatbeständen ersetzt worden ist. Auch bleiben verschiedene Sanktionen, insbesondere US-Sanktionen mit Fokus auf dem Finanzmarkt, weiterhin in Kraft. ein Verstoß gegen die weiterbestehenden Sanktionen kann das Unternehmen und die Handelnden einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet Anträge auf Genehmigungen für Geschäfte mit dem Iran, prüft vor dem Hintergrund der besonderen Sensibilität der Lage aber mit großer Sorgfalt.

Unternehmen sollten sich daher mit den Rahmenbedingungen der EU- und USA-Regimes vertraut machen, um Chancen zu nutzen – aber nicht Gefahr zu laufen, wegen Verstößen gegen die außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen Buß- und Ordnungsgelder zahlen zu müssen.

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