Arbeitsrecht

“Ehrlich währt am längsten“ – Unwahre Aussagen im Prozess können zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen

Veröffentlicht am 27th Apr 2021

Das LAG Köln hat entschieden, dass eine unwahre Aussage des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess einen Auflösungsgrund nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG darstellen kann (LAG Köln, Entscheidung vom 21. September 2020 – 3 Sa 599/19).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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