Arbeitsrecht

Die neue „Brückenteilzeit“ – Die GroKo schraubt am Teilzeit- und Befristungsgesetz

Veröffentlicht am 21st Jun 2018

Bereits der im Februar 2018 geschlossene Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition ließ erahnen, dass massive Veränderungen im Arbeitsrecht geplant sind. Im ersten Schritt wurde nun ein Anspruch auf „Brückenteilzeit“ beschlossen – zudem soll das Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten gestärkt werden.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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