Das Investitionsschutzabkommen mit dem Iran

Veröffentlicht am 13th Apr 2016

Die wirtschaftliche Bedeutung des Irans aus deutscher Sicht

Die wirtschaftliche Bedeutung des Irans

  • 2014 wurden USD 2.105,5 Mio. als ausländische Direktinvestition in den Iran transferiert.
  • Deutschland ist ein wichtiger Handelspartner:
    • 2014 betrug der Anteil deutscher Importe in den Iran 4,7 %.
    • Der Wert in den Iran exportierter Güter betrug
      • 2014 EUR 2.391,0 Mio. und
      • im ersten Halbjahr 2015 EUR 485,0 Mio.
    • Die wichtigsten Exportgüter sind Maschinen, Nahrungsmitteln und chemische Erzeugnisse.
    • Der Wert aus Deutschland in den Iran importierter Güter betrug 
      • 2014 EUR 295,0 Mio. und 
      • im ersten Halbjahr 2015 EUR 191,5 Mio. 
    • Die wichtigsten Handelsgüter des Irans sind mineralische Rohstoffe. 
  • Derzeit besteht die Aussicht auf Absicherung der Exportgeschäfte durch Exportkreditgarantien vom Bund (Hermesdeckung). 

Was sind Investitionsschutzabkommen?

Überblick

  • Bi- oder multilaterale Verträge auf Ebene des Völkerrechts, zum Schutz ausländischer Investitionen gegen staatliche Maßnahmen.
  • Sie bieten besonderen Schutz vor willkürlichen Vorschriften und Auflagen sowie Enteignungen.
  • Sie stellen die Investition eines Inländers mit der Investition eines Ausländers häufig gleich.
  • Sie sichern den freien Transfer von Kapital zwischen den Vertragsstaaten.
  • Derzeit bestehen ca. 3.000 Investitionsschutzabkommen.
  • Besondere Bedeutung haben sie für Entwicklungsländer; denn sie fördern die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erhöhung der Kaufkraft. 
  • Sie sind Motor für wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum.
  • Sie sichern die Rechtsdurchsetzung außerhalb der eigenen Jurisdiktion.

Inhalt des Investitionsschutzabkommens Iran – Deutschland

Was geschützt wird

  • Die Verwaltung, Erhaltung, Nutzung, Veräußerung und Liquidation von Kapitalanlagen.

Wie die Investition geschützt wird

  • Der freie Kapitaltransfer ist zu gewährleisten, damit eingesetztes und zusätzliches Kapital ungehindert zwischen Deutschland und dem Iran transferiert werden kann.
  • Die Voraussetzungen für Investitionen sind im Zuge einer gerechten und fairen Behandlung transparent zu gestalten bzw. offen zulegen, um Planungssicherheit für Investoren zu schaffen.
  • Die Diskriminierung von ausländischen Investoren gegenüber Inländern ist verboten.
  • Eine Enteignung darf nur erfolgen, wenn 
    • sie öffentlichen Zwecken dient,
    • ausländische Investoren dadurch nicht diskriminiert werden,
    • eine Entschädigung in Höhe des Marktwertes zum Zeitpunkt der Enteignung gezahlt wird.
  • Die Festlegung einer Investor-Staats-Schiedsgerichtsbarkeit gewährleistet einen effektiven und fairen Rechtsschutz ohne Misstrauen in die Gerichtsbarkeit des Vertragsstaates.

Größere Sicherheit für Direktinvestitionen!

Investitionen

  • Das Abkommen bietet Schutz für das investierte Kapital.
  • Direktinvestitionen, die vor Inkrafttreten des Abkommens getätigt wurden, werden geschützt, wenn
    • sie genehmigt wurden, sofern die Genehmigung vom Vertragsstaat vorgesehen ist, und
    • vor Inkrafttreten des Abkommens keine Streitigkeiten entstanden oder beigelegt wurden, die diese Investitionen betreffen.

Rechtsschutz

  • Streitigkeiten auf Grundlage des Abkommens werden in einem Schiedsverfahren beigelegt
  • Es bietet eine faire und unabhängige Rechtsdurchsetzung ohne die Beteiligung ordentlicher Gerichte.
  • Die Gefahr der Diskriminierung bei der Rechtsdurchsetzung wird somit verringert.

Weitere Sicherungsmöglichkeiten des Handels- und Investitionsgeschäfts

  • Exportkredite durch den Bund (Hermesdeckung) können beantragt werden.
  • Die Möglichkeit der Vergabe besteht, sobald der Iran seine Altschulden beglichen hat.
  • Die Prämien für diesen Schutz werden allerdings hoch sein; denn derzeit ist der Iran in die Kategorie 7 (hohes Risiko).
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