Arbeitsrecht

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Neuregelungen ab dem 1. März 2020

Veröffentlicht am 6th Jan 2020

Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert werden, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen und die leeren Bewerbermärkte in Deutschland zu füllen. Die meisten Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die zum 1. März 2020 in Kraft treten, erfolgen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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