Arbeitsrecht

Crowdworker kann Arbeitnehmer sein: BAG schafft Klarheit – oder doch nicht?

Veröffentlicht am 7th Dez 2020

Mit aktuellem Urteil vom 1. Dezember 2020 (9 AZR 102/20) hat das BAG entschieden, unter welchen Voraussetzungen die rechtliche Beziehung zwischen Crowdworker und Crowdsourcing-Unternehmen als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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