Arbeitsrecht

“Corona-Anhuster” kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Veröffentlicht am 4th May 2021

Wer einen Kollegen aus nächster Nähe anhustet und diesem wünscht, er möge sich mit dem Coronavirus infizieren, riskiert eine fristlose Kündigung. Ein solches Verhalten verletzt in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis inhärente Rücksichtnahmepflicht gegenüber diesem Kollegen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2021 – 3 Sa 646/20).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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