Arbeitsrecht

BVerfG: Mehrfache sachgrundlose Befristung verboten

Veröffentlicht am 15th Jun 2018

Eigentlich war der Wortlaut des Gesetzes deutlich: Nach § 14 Abs. 2 TzBfG kann ein Arbeitsverhältnis nicht befristet werden, wenn „bereits zuvor“ ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das BAG ging seit 2011 einen eigenen Weg und ließ unter Umständen sachgrundlose Kettenbefristungen zu. Zu Unrecht, wie das BVerfG nun klarstellte (Entscheidung v. 06.06.2018 – 1 BvL 7/14). Unternehmen werden ihre Einstellungspraxis anpassen müssen.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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