Arbeitsrecht

Was bedeutet die Corona-Testangebotspflicht für Arbeitgeber?

Veröffentlicht am 22nd Jun 2021

Jetzt also doch: Zur Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung die Corona-Arbeitsschutzverordnung um eine arbeitgeberseitige Pflicht zum Angebot von Corona-Schnelltests erweitert. Die Änderung wird voraussichtlich Mitte der 16. Kalenderwoche in Kraft treten. Wozu genau Arbeitgeber dann verpflichtet sind – und wozu nicht – ist nachfolgend zusammengefasst.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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