Verbreiten Arbeitnehmer eine unzutreffende Behauptung über einen Vorgesetzten oder Kollegen im Rahmen von WhatsApp an einen Kollegen, kann dies im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.3.2019 – 17 Sa 52/18).
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtsblog.