Arbeitsrecht

Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung von Internet und E-Mail am Dienst-PC wirksam

Veröffentlicht am 19th Jun 2020

Nutzt der Arbeitnehmer seinen Dienst-PC an mehreren Tagen durchgängig und über mehrere Monate hinweg regelmäßig und wiederholt für private Zwecke, trotz eines entsprechenden Verbots, kann der Arbeitgeber ihm fristlos kündigen. So entschied das LAG Köln (Urteil v. 7. Feb. 2020 – 4 Sa 329/19) jüngst.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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