Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer trotz Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist an, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung (Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Bandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2018 – 15 Sa 214/18).
Erfahren Sie mehr auf unserem Arbeitsrechtsblog.