Philipp Sümmermann berät mit starkem internationalen Fokus Unternehmen im IT- und Medienrecht, insbesondere zu Fragen des interaktiven Entertainments, der Medienregulierung und des Jugendschutzes.

Ein Schwerpunkt ist die Beratung führender Onlineplattformen, Inhalteanbieter und Gamepublisher zu Fragen der Verantwortlichkeit für Inhalte, nationalem und europäischen Medienrecht sowie des IT-Vertragsrechts. Er hat mehrere Mandanten bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie und des Medienstaatsvertrages geholfen und berät regelmäßig zu Verfahren vor der USK und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). 

Seine Interessen liegen insbesondere im Tech- und Mediensektor. Philipp absolvierte studienbegleitend eine Journalismusausbildung und arbeitete für Zeitungen, Radio und Onlinemedien. Als Webentwickler setzte er zudem eine Reihe von Onlinemedienprojekten technisch um. 

Philipp hat eine Reihe an Fachaufsätzen zu Fragen des Jugendmedienschutzes und der Digitalisierung veröffentlicht und schreibt regelmäßig für den Blog spielerecht.de

Vor seiner Zeit bei Osborne Clarke studierte er im Rahmen des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs Jura in Köln und Paris. Sein Referendariat absolvierte er an den Kammern für Pressesachen sowie Verlags- und Urheberrecht des Landgerichts Köln, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) der Staatsanwaltschaft Köln und der deutschen Botschaft in Singapur. Stationen bei zwei internationalen Großkanzleien führten ihn zudem nach Düsseldorf und für einen Aufenthalt nach Brüssel.

Ausgezeichnet als “Ones to Watch” von Best Lawyers 2022

Erwähnung im Bereich Entertainment durch Legal 500 Germany 2021

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Beratung zur Transformation der gamescom in eine digitale Veranstaltung

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