Dr. Thomas Funke leitet die Kartellrechtspraxis von Osborne Clarke. Er vertritt Unternehmen in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren, der Fusionskontrolle, sowie in Kartellschadensprozessen.

Kartellschadenersatz: Vor dem Europäischen Gerichtshof erzielte er Grundsatzurteile zum Kartellschadenersatz (C-352/13 - Hydrogen Peroxide; T-345/12 - Akzo v Commission; T-437/08 CDC v Commission). Thomas vertritt den Deutsche Bahn Konzern in einem der größten europäischen Verfahren gegen die Teilnehmer des LKW-Kartells. JUVE lobte mit den Nominierungen als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht 2014 und 2017 die erfolgreiche Prozessvertretung vor dem Bundesgerichtshof und den Unionsgerichten. Er ist 2. Vorsitzender des Competition Litigation Forum e.V. und Mitglied im Lenkungsausschuss des Cambridge Forum for European Competition Litigation.

Fusionskontrolle: Thomas vertritt die Europäische Kommission vor den Gerichten der Europäischen Union in sechzehn Prozessen, die sich gegen die fusionskontrollrechtlichen Freigaben M.8870 - E.ON/Innogy und M.8871 - RWE/E.ON richten. Er vertrat Lekkerland beim Zusammenschluss mit REWE, den die Kommission und das Bundeskartellamt gegen den Widerstand Dritter freigegeben haben. Ebenso hat er Freigaben für Transaktionen in der Biotechnologie und Energiewirtschaft mit zehnstelligem Wert erzielt. Er ist Mitautor des Buches „Fusionskontrolle beim Unternehmenskauf“.

Ermittlungsverfahren: In Ermittlungsverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes hat er mehrfach Unternehmen erfolgreich verteidigt. Verfahren gegen einen globalen Automobilzulieferer, einen führenden Handelskonzern und ein nordamerikanisches Technologieunternehmen wurden ohne Bußgeld eingestellt. Vor dem Bundeskartellamt hat er Kronzeugen vertreten und Settlements verhandelt. Er kommentiert das deutsche Kartellverfahrensrecht im Luchterhand-Kommentar Berg/Mäsch und das internationale Kartellrecht im Beck-Kommentar Loewenheim.

Die ARD Tagesthemen, Financial Times, Frankfurter Allgemeine Zeitung und Der Spiegel haben ihn zitiert. Er referiert regelmäßig zum Kartellrecht im Automobilsektor, zum Kartellschadenersatz sowie zur Compliance in den Technologiebranchen. Zu seinen Publikationen zählen Aufsätze zur Vertikal-GVO und Kfz-GVO sowie eine Kommentierung zum Kartellverfahrensrecht. Er ist Mitglied der American Bar Association Section of Antitrust Law Leadership.

"Einer der anerkanntesten Spezialisten für Kartellschadensersatz" (JUVE 2017/18).
"A great antitrust litigator and a pre-eminent figure in European cartel investigations" (WWL 2017/18)
“Deutschlands führende Anwälte” (Handelsblatt 2020)
“Ranked” (Chambers Europe & Chambers Global 2021)
“Highly Recommended” (Global Competition Review 2021)
“A favourite among peers, who praise his ‘strong experience in damages claims and automotive matters’ and call him ‘an excellent litigation specialist’” (WWL 2021)

RS Group plc

Osborne Clarke berät die RS Group plc bei der Übernahme von Distrelec B.V. für EUR 365 Mio. Lesen Sie hier mehr. 

Handelsblatt

Osborne Clarke als „Kanzlei des Jahres Deutschland 2020“ ausgezeichnet, lesen Sie hier mehr

Allgeier

Osborne Clarke berät Allgeier SE bei Kauf von iQuest Group, lesen Sie hier mehr.

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