Ausschlussfristen gehören zum Standardinhalt von Arbeitsverträgen. Nach der BAG-Rechtsprechung galt bislang, dass Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von einer Ausschlussfrist nicht erfasst sein können. Dies sah das LAG Niedersachsen in einer jüngst gefällten Entscheidung anders und stellte sich gegen die Bundesrichter.
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