Arbeitsrecht

Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.03. des Folgejahres

Veröffentlicht am 17th Aug 2018

Tarifvertraglich können Sonderzahlungen mit Mischcharakter vom (ungekündigten) Bestand des Arbeitsverhältnisses ­abhängig gemacht und Rückzahlungsregelungen vereinbart werden.

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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