Arbeitsrecht

Nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten gelten als Sachbezug

Veröffentlicht am 25th May 2020

Bis zum 31. Dezember 2019 konnten Gutscheine als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei an Mitarbeiter ausgegeben werden, sofern deren Wert die Freigrenze von EUR 44 nicht überschritt. Seit dem 1. Januar 2020 gelten nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten als Sachbezug, § 8 EStG (neu).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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