Arbeitsrecht

Keine Abrundung von Urlaubstagen – auf die Bruchteile kommt es an

Veröffentlicht am 7th Aug 2018

Das BAG festigt seine Rechtsprechung zu bruchteiligen Urlaubstagen: Keine Rundung ohne gesonderte Rechtsgrundlage. Das BUrlG enthält keine Regelung zur Abrundung von Urlaubsansprüchen, bei denen Bruchteile von Urlaubstagen weniger als einen halben Tag ergeben. (BAG, Entscheidung vom 8.5.2018 - 9 AZR 578/17).

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* This article is current as of the date of its publication and does not necessarily reflect the present state of the law or relevant regulation.

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