Handelsverkehr mit der Russischen Föderation - Aktueller Status und Panama Papers

Veröffentlicht am 13th Apr 2016

Sanktionen – derzeitiger Status zwischen EU und Russland

  • Die EU hat ihre Sanktionen gegen Russland im März 2016 für weitere sechs Monate (bis September 2016) verlängert.
  • Rechtsgrundlage ist der Beschluss (GASP) 2016/359 vom 10. März 2016.
  • Auf dieser Basis gelten die Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen 146 russische Personen und pro-russische Separatisten sowie 37 Unternehmen und Organisationen weiter.
  • Das am 6. August 2014 verhängte russische Gegenembargo wurde in der Zwischenzeit für den Zeitraum bis zum 5. August 2016 verlängert. Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Rohstoffen und Lebensmitteln u.a. aus der EU ist damit verboten.
  • Dies gilt auch für die Ukraine, gegenüber der Russland ein Embargo verhängt hat, weil sie mit der EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat.

Die Bedeutung des Embargos für den Unternehmer

  • Deutsche Unternehmer müssen im Vorfeld des Geschäftsabschlusses prüfen, ob ein Geschäft von den Sanktionen betroffen ist.
  • Verstöße gegen das Embargo können mit Freiheitsstrafen sanktioniert werden. Es gilt allerdings ein Haftungsausschluss, wenn eine
    • natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nicht wusste und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatte, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Verordnung verstößt. 
  • Unsicherheiten darüber, ob ein Geschäft unter das Embargo fällt, bedingen Unsicherheiten bezüglich der Geschäftsabwicklung. 
  • Können Verträge aufgrund des Embargos nicht erfüllt werden, drohen grundsätzlich zwar Schadensersatzansprüche.
  • Diesbezüglich sieht die Verordnung aber vor, 
    • dass Schadensersatzansprüche von Geschäftspartnern ausgeschlossen sind, wenn Geschäfte wegen der Sanktionen nicht durchführbar sind,
    • wenn die Verträge vom Anwendungsbereich des europäischen Rechts erfasst werden.
  • Die Verordnung enthält eine unbefristete Altvertragsklausel, wonach Verträge, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, erfüllt werden dürfen.
  • Für genehmigungsbedürftige Ausfuhren ist nach wie vor bei der BAFA ein Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrerlaubnis zu stellen.

Panama Papers und Sanktionen

Umgehungsgeschäfte durch Briefkastenfirmen in Panama

  • Sanktionen der EU und der USA sind smart sanctions, d.h. 
    • die Maßnahmen sind besonders ausgestaltet, um die Betroffenen in der konkreten Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Aktivität zu behindern
    • der Kreis der Betroffenen setzt sich aus namentlich genannten Personen, Unternehmen und Organisationen zusammen. 
  • Die Stärke der smart sanctions ist die Anwendung einer gezielten Maßnahme gegen einen ausgewählten Personenkreis, aber auch
    gleichzeitig eine Schwäche, wenn z.B. Finanzgeschäfte im Rahmen von verschleierten Firmenkonstruktionen (Panama Papers) abgewickelt werden. 

Risiko für Unternehmen und dort Handelnde

  • Unternehmen und Handelnde machen sich strafbar, wenn sie gegen die Sanktionen verstoßen. 
  • Auch Beteiligte, also Vermittler und Dienstleister, können sich strafbar machen. Ein unzureichendes Geschäftspartnerscreening kann eine Strafbarkeit auslösen (Risiko bei Panama Papers)
  • Dies gilt auch und insbesondere, wenn ein Unternehmen kein ausreichend dimensioniertes Internes Compliance System aufgebaut hat.
  • Compliance Systeme oder auch Risiko-Frühwarn-Systeme müssen der Inhalt und dem Umfang der Unternehmensgeschäfte angepasst sein.
  • Unwissenheit der Handelnden schützt diese nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung, da es sich bei dem Aufbau von Compliance-Systeme um eine Organisationspflicht der Organe des Unternehmens handelt.

Ausblick

Ausblick

  • Der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft prognostiziert für das Jahr 2016 eine erneute Senkung der Exporte um 10% auf unter EUR 20 Mrd. Nicht nur der Handel, sondern auch die ausländischen Direktinvestitionen in Russland werden sich verringern.
  • Verbesserungen der Verlässlichkeit des russischen Rechtssystems, insbesondere der Zoll- und Steuerbehörden, sollen den ausländischen Handel erleichtern.
  • Panama Papers werden auf Verstöße gegen EU- und US-Sanktionen geprüft. 
  • Personen und Organisationen werden im Ziel der Ermittlungen stehen, wenn sie bei der Umgehung von Sanktionen wissentlich unterstützt haben.

Handlungsempfehlung

  • Die Prüfung und Annahme von neuen Geschäftskontakten sollte durch eine besonders ausgebildete Exportkontrollabteilung vorgenommen werden.
  • Sanktionslistenmanagement ist auf unabhängige Personen zu übertragen, die Eingriffs-Kompetenz haben (“Stopp-Schild-Kompetenz”).
  • Um das Risiko langwieriger Verhandlungen oder gar Rechtsstreitigkeiten zu minimieren, sollten Verträge Klauseln enthalten, die
    • Regelungen für den Umgang mit Sanktionen vorhalten, wenn Geschäfte von dem Embargo erfasst werden und
    • insbesondere, die Kostenlast verteilen, sollte das Geschäft sanktionsbedingt nicht zu Stande kommen.
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