Das Einheitspatent nimmt die letzten Hürden

Veröffentlicht am 14th Aug 2015

Mit den jüngst ergangenen Entscheidungen C-146/13 und C-147/13 hat der EuGH die Klagen Spaniens zurückgewiesen und den Weg für das Einheitspatent freigemacht. Das für die EU in Zukunft einheitlich geltende Gemeinschaftspatent steht kurz vor seiner Einführung und wird den Bereich Patentlitigation durch neue Durchsetzungsmöglichkeiten bereichern. Urteile aus dem neuen Einheitspatent können künftig gemeinschaftsweit vollstreckt werden. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf das neue System vorbereiten, unabhängig davon, ob sie über ein großes Patentportfolio verfügen, oder aber als mögliche Adressaten der künftig deutlich einfacheren Rechtsdurchsetzung im Ausland in Betracht kommen.

Die unten abrufbare Präsentation hat Dr. Graf Ballestrem am 22. Juli 2015 im Rahmen der IP Summer School der Universität Bonn gehalten.

European Patent and Unitary Patent

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